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   OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 1 Ss 851/10   

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https://dejure.org/2011,11546
OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 1 Ss 851/10 (https://dejure.org/2011,11546)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.05.2011 - 1 Ss 851/10 (https://dejure.org/2011,11546)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Mai 2011 - 1 Ss 851/10 (https://dejure.org/2011,11546)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Bankrott gem. § 283 Abs. 1 Nr. 7 b und Abs. 6 StGB setzt ein gleichzeitiges Vorliegen von Krise und Nichterstellung der Bilanz in der hierfür vorgeschriebenen Zeit voraus; Zur Notwendigkeit eines gleichzeitigen Vorliegens von Krise und Nichterstellung der Bilanz in der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Verurteilung wegen Bankrotts nach § 283 Abs. 1 Nr. 7 b , Abs. 6 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Leitsatz)

    Bilanzerstellung in der Krise

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bankrott

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Gleichzeitigkeit von Krise und Nichterstellung der Bilanz beim Bankrott

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1530
  • NStZ-RR 2011, 277
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02

    Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 1 Ss 851/10
    An dieser Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 30.01.2003, 3 StR 437/02 und Beschluss vom 05.11.1997, 2 StR 462/97, beides zitiert nach juris) wird festgehalten.

    Ein Bankrott gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 7 b, Abs. 6 StGB erfordert dem Wortlaut der Vorschrift nach jedoch die Gleichzeitigkeit von Krise und Nichterstellung der Bilanz in der hierfür vorgeschriebenen Zeit: Bestraft wird nach dieser Vorschrift, wer es "bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit (...) entgegen dem Handelsrecht (...) unterlässt, die Bilanz (...) in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen" (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30.01.2003, 3 StR 437/02; BGH, Beschluss vom 05.11.1997, 2 StR 462/97, NStZ 1998, 192; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2005, III-2 Ss 32/05 - 18/05 III; OLG Rostock, Beschluss vom 07.04.2005, 1 Ss 393/04 I 5/05; Fischer StGB, 58. Aufl., § 283 Rn. 25 m. w. N.).

  • BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht wegen des Nichterstellens von Bilanzen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 1 Ss 851/10
    An dieser Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 30.01.2003, 3 StR 437/02 und Beschluss vom 05.11.1997, 2 StR 462/97, beides zitiert nach juris) wird festgehalten.

    Ein Bankrott gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 7 b, Abs. 6 StGB erfordert dem Wortlaut der Vorschrift nach jedoch die Gleichzeitigkeit von Krise und Nichterstellung der Bilanz in der hierfür vorgeschriebenen Zeit: Bestraft wird nach dieser Vorschrift, wer es "bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit (...) entgegen dem Handelsrecht (...) unterlässt, die Bilanz (...) in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen" (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30.01.2003, 3 StR 437/02; BGH, Beschluss vom 05.11.1997, 2 StR 462/97, NStZ 1998, 192; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2005, III-2 Ss 32/05 - 18/05 III; OLG Rostock, Beschluss vom 07.04.2005, 1 Ss 393/04 I 5/05; Fischer StGB, 58. Aufl., § 283 Rn. 25 m. w. N.).

  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 1 Ss 851/10
    Eine entgegenstehende, an den oben genannten Erwägungen und auch an Sinn und Zweck der Norm orientierte Auslegung verbietet der Wortsinn des Gesetzes, der bei einer Strafbestimmung unübersteigbar ist (Art. 103 Abs. 2 GG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2011, 1 BvR 388/05 m. w. N.).
  • OLG Rostock, 07.04.2005 - 1 Ss 393/04

    Feststellungen zum Tatzeitraum bei Bankrottdelikten - Strafbarkeit bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 1 Ss 851/10
    Ein Bankrott gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 7 b, Abs. 6 StGB erfordert dem Wortlaut der Vorschrift nach jedoch die Gleichzeitigkeit von Krise und Nichterstellung der Bilanz in der hierfür vorgeschriebenen Zeit: Bestraft wird nach dieser Vorschrift, wer es "bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit (...) entgegen dem Handelsrecht (...) unterlässt, die Bilanz (...) in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen" (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30.01.2003, 3 StR 437/02; BGH, Beschluss vom 05.11.1997, 2 StR 462/97, NStZ 1998, 192; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2005, III-2 Ss 32/05 - 18/05 III; OLG Rostock, Beschluss vom 07.04.2005, 1 Ss 393/04 I 5/05; Fischer StGB, 58. Aufl., § 283 Rn. 25 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 2 Ss 32/05

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 1 Ss 851/10
    Ein Bankrott gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 7 b, Abs. 6 StGB erfordert dem Wortlaut der Vorschrift nach jedoch die Gleichzeitigkeit von Krise und Nichterstellung der Bilanz in der hierfür vorgeschriebenen Zeit: Bestraft wird nach dieser Vorschrift, wer es "bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit (...) entgegen dem Handelsrecht (...) unterlässt, die Bilanz (...) in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen" (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30.01.2003, 3 StR 437/02; BGH, Beschluss vom 05.11.1997, 2 StR 462/97, NStZ 1998, 192; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2005, III-2 Ss 32/05 - 18/05 III; OLG Rostock, Beschluss vom 07.04.2005, 1 Ss 393/04 I 5/05; Fischer StGB, 58. Aufl., § 283 Rn. 25 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 80/03

    Strafverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 1 Ss 851/10
    Einzelausführungen zur Sachrüge können die Revision unzulässig machen, wenn sie ergeben, dass der Beschwerdeführer in Wahrheit nicht die Rechtsanwendung, sondern ausschließlich die Beweiswürdigung und die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angreifen will (Meyer-Goßner StPO, 53. Aufl., § 344 Rn. 19 m. w. N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2004, 1 Ss 80/03, im Folgenden, soweit nicht anders vermerkt, alle Entscheidungen zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2020 - 3 Ss 350/19

    Urkundenunterdrückung aufgrund vollständigen Überklebens eines

    Dadurch, dass der Angeklagte durch das jeweilige Überkleben des Kfz-Kennzeichenschildes nicht als Täter der (versuchten) Tankbetrügereien überführt werden wollte, wollte er aber zugleich die Realisierung zivilrechtlicher Ansprüche der verschiedenen Tankstelleninhaber vereiteln, diesen mithin Nachteil zufügen, wobei der zu Benachteiligende auch nicht Eigentümer der Urkunde bzw. mit dem Beweisführungsberechtigten identisch zu sein braucht (BGH NStZ-RR 2011, 277; Fischer a.a.O. § 274 Rn. 9a; Schönke/Schröder/Heine/Schuster a.a.O. Rn. 17).
  • LG Bonn, 27.06.2022 - 29 KLs 4/21
    Der Tatbestand des § 283 Abs. 1 Nr. 7b) StGB ist hingegen nicht verwirklicht, da die Frist zur Bilanzaufstellung zum festgestellten Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit bereits abgelaufen war und eine Bankrottstrafbarkeit die Gleichzeitigkeit von Krise und Nichterstellung der Bilanz in der hierfür vorgeschriebenen Zeit voraussetzt (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 277).
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